- 3420 - 1314. Oktober 2. Beim Kloster Leubus. VI non. Oct. Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr von Liegnitz, bestätigt die dem Kloster Leubus von seinem Oheim weiland Heinrich, Herzog von Schlesien und Herrn von Glogau, mit Einwilligung seiner Gemahlin Mechthild und seiner Kinder gegebenen Privilegien, nach welchen das Kloster Freiheit von allen Lasten und Diensten hat ausser der vectura plancarum zur Erneuerung durch Brand zerstörter Stadt-Befestigungen, zu welcher die Klosterleute nach Massgabe des auf sie fallenden Theils verpflichtet sind, so jedoch, dass die Leute des einen Territoriums oder Distrikts nicht zu Fuhren für den Befestigungsbau eines anderen Territoriums gezwungen werden können. Ferner soll das Kloster die ganze Gerichtsbarkeit auf allen Klostergütern haben ausser dem Blutgericht über Haupt oder Hand, welches nach dem Privileg Heinrichs III. den herzogl. Richtern vorbehalten bleiben soll, wogegen alle Gerichtsgefälle ohne Ausnahme dem Kloster gehören sollen. Schliesslich soll das Kloster für die Kollation, Konzession oder Resignation der Güter, welche es dereinst im Gebiet des oft erwähnten Fürsten (Heinrich) erwerben wird, zu keinerlei Geldzahlung u. A. keiner honoris exenialis (!) impensio verpflichtet sein, sondern die dereinstigen Fürsten oder deren Stellvertreter (vicedomini) werden dem Kloster die Güter unentgeltlich aufreichen. Alle diese Privilegien bestätigt Boleslaw und gewährt sie auch für sein Gebiet. Z.: Ritter Johann Burggraf von Golsin, Ritter Wolfram von Kemenicz, Ritter Vincenz von Schiltberg, Ritter Merbot von Haugwitz, Ritter Hoyer von Priticz (Prittwitz), Johann von Schiltberg, Stephan von Parchwitz und Gerhard herzogl. Notar und Ausfert. dieses. Or. im Bresl. Staatsarch. Leubus 177 mit dem an grün-violetten Seidenschnüren hängenden Siegel Boleslaw's nebst Helmrücksiegel. Das oben angezogene Privileg Herzog Heinrichs III. von Glogau scheint nicht mehr vorhanden zu sein. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |